Christina Nicole Büttcher
Psychologische Privatpraxis in Obernburg & Online
 

FAQ


Überblick über die häufigsten Fragen und den möglichen Ablauf








Wie lange ist die Wartezeit?

Das ist abhängig von Ihrem Anliegen.

Akut-Termine versuche ich innerhalb weniger Tage möglich zu machen

auch online-Termine kann ich zeitnah anbieten.

Erstkontakte / Kennenlern-Termine finden ebenfalls zeitnah statt


Mit der Anamnese und Diagnostik beginnen wir umgehend in der 1. Sitzung


Alle weiteren Schritte sind dann individuell und abhängig von der Diagnose, dem Bedarf und dem gemeinsam abgestimmten Behandlungsplan.


Patient:innen, die ein Kostenerstattungsverfahren für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

anstreben, werden auf meine Warteliste aufgenommen, da ich hier nur eine geringe Anzahl an Therapieplätzen zur Verfügung habe


Werden die Kosten von meiner Versicherung übernommen?

 Ganzheitliche Psychotherapie, Körperorientierte Verfahren, Traumasensitives Yoga, ganzheitliche Traumatherapie, Biofeedback-Therapie, 

Ayurvedische Psychotherapie etc. 

sind keine Richtlinien-Verfahren, 

auch wenn sie wissenschaftlich fundiert und anerkannt sind.


Eine Kostenübernahme durch gesetzliche und oftmals auch private Krankenversicherungen ist daher nicht möglich.


Mein Behandlungsangebot richtet sich an Selbstzahler:innen


Es ist jedoch möglich, die Behandlungskosten im Rahmen Ihrer Einkommenssteuer-Erklärung geltend zu machen.


Gibt es doch noch Möglichkeiten der Kostenübernahme durch meine Versicherung?

Ob und inwieweit Heilpraktiker-Leistungen von einer privaten Krankenversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherung übernommen werden, ist abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag.


In Ausnahmefällen (z. B. Systemversagen auf Grund mangelnder Therapiemöglichkeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten) ist eine Kostenübernahme der GKV / PKV auch in meiner Praxis möglich, jedoch beschränkt sich die Behandlung dann auf die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Hier kann es jedoch auch in meiner Praxis zu (längeren) Wartezeiten kommen, da 

zum einen Anträge für ein Kostenerstattungs-verfahren notwendig sind, sowie erst 

einer der für dieses Verfahren vorgesehenen Therapieplätze frei sein muss.